Überschwemmungsgebiet NRW

Überschwemmungsgebiet Aschwardener Flutgraben / Meyenburger Mühlengraben

Vorläufig gesichertes überschwemmungsgebiet am Gewässer Aschwardener Flutgraben / Meyenburger Mühlengraben: 311 ha in 1 Teilfläche.

Statusvorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Fläche311 ha
Zuständigmehrere untere Wasserbehörden
Verordnung / Stand17.01.2018
LandNiedersachsen
RechtsgrundlageNWG §115 (1)
Fachliche BetreuungNLWKN Betriebsstelle Verden
Ermittlungzweidimensionale Berechnung

Betroffene Gemeinden

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