Was gilt im Überschwemmungsgebiet?
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), überflutet werden. Die Bezirksregierungen setzen sie durch Verordnung fest.
- Festgesetzt: die Verordnung gilt; neue Baugebiete sind grundsätzlich untersagt, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen bedarf einer Genehmigung (§ 78 Wasserhaushaltsgesetz).
- Vorläufig gesichert und ermittelt: sie sind bis zur Festsetzung wie festgesetzte Gebiete zu behandeln.
- Heizölverbraucheranlagen: neue Anlagen sind in festgesetzten Gebieten verboten, bestehende müssen hochwassersicher nachgerüstet werden (§ 78c WHG).
- Preußische Aufnahme: historische Überschwemmungsgrenzen, als Hinweis veröffentlicht.
Für ein konkretes Grundstück: Adresse prüfen oder den Grundstücksbericht bestellen.