Überschwemmungsgebiet NRW

Überschwemmungsgebiet Klosterbach

Festgesetztes überschwemmungsgebiet am Gewässer Klosterbach: 436 ha in 2 Teilflächen.

Statusfestgesetztes Überschwemmungsgebiet
Fläche436 ha
ZuständigLandkreis Diepholz
Verordnung / Stand02.08.2004, 09.07.2012
LandNiedersachsen
RechtsgrundlageNWG §115 (2), NWG §92a
Fachliche BetreuungNLWKN Betriebsstelle Sulingen
Ermittlungeindimensionale Berechnung

Betroffene Gemeinden

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